Testkäufe

Mit geschulten jugendlichen Testkäuferinnen und Testkäufern sind wir in Lokalen, Restaurants, Clubs und Verkaufsstellen mit Alkoholausschank unterwegs. Auch an öffentlichen Anlässen (beispielsweise OFFA, Olma, St.Gallerfest etc.) überprüfen wir die Stände mit Einzelbewilligung auf das Einhalten der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. Die Jugendschutzbestimmungen sehen vor, dass der Verkauf von Wein und Bier an unter 16-jährige und das Verkaufen von Spirituosen an unter 18-jährige verboten ist. Dies überprüfen wir mit unseren Testkäuferinnen und Testkäufer, wodurch auch das Verkaufspersonal auf die Jugendschutzbestimmungen sensibilisiert werden soll.